Die Biofleischerei Müller ist Bioland zertifiziert und dies wird jährlich vom Lacon Institut neu überprüft.
(Link zum aktuellen Prüfzertifikat)
„Bio“ und „Öko“ sind keine Glaubensbekenntnisse ohne Garantieanspruch. Wer „Bio“ und „Öko“ kauft, kann sich darauf verlassen, dass er Produkte aus dem ökologischen Landbau erworben hat. Das gilt in Deutschland. Das gilt in der gesamten Europäischen Union. Die „Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte“ ist seit dem 1.1.1993 die rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen „Bio“ und „Öko“. Sie legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse.
Das ist die rechtliche Seite. Bio-Garantien auf höherem Niveau geben darüber hinaus die Anbauverbände, z. B. Bioland, in denen viele Bio-Bauern zusammengeschlossen sind. Ihre Anforderungen an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich höher.
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltung, die Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung und der vorbeugende Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren sind neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel die wichtigsten Grundsätze für die Verbände.